Unser Schutzkonzept
Martin Henze
Drei Säulen des Schutzkonzepts
Unser Leitbild
In welchem Verhältnis stehen Entwicklungsfreiräume und das Schutzbedürfnis
Verhaltenskodex
In welchem Verhältnis stehen Entwicklungsfreiräume und das Schutzbedürfnis
Ampelsystem
Was sind rote Verhaltensweisen im Regenbogen und wie gehen wir in unseren Einrichtungen damit um?
Unser Leitbild
Ein Auszug aus unserem Leitbild
Die Einrichtung soll für unsere Kinder ein Ort sein, an dem diese sich wohl und sicher fühlen. Wir lassen unsere Kinder aktiv mitbestimmen und mitgestalten. Aber Kinder brauchen auch einen Raum für das Austesten ihrer Grenzen. Sie müssen Risiken eingehen können. Dabei unterstützen wir sie, sodass sie Risiken erkennen und lernen diese einzuschätzen. Hierbei ist uns wichtig, dass die Kinder zu selbstbewussten und starken Persönlichkeiten heranwachsen.
Denn nur starke Kinder können sich gegen Missbrauch behaupten.
Im Umgang mit den Kindern verhalten wir uns achtsam und einfühlsam. Dabei berücksichtigen wir persönliche Grenzen und die Intimsphäre der Kinder. Unsere Kinder sollen auf ihre eigenen Gefühle vertrauen und das Recht haben „Nein“ zu sagen.
Kinder haben ein Recht auf Schutz und Hilfe in allen Notlagen. Deshalb nehmen wir unsere Kinder ernst und hören ihnen zu. Wir ermutigen sie, sich an eine Vertrauensperson zu wenden, wenn sie Kummer und Sorgen haben.
„Hilfe holen ist für uns kein Petzen!“ Dieser Grundsatz gilt für alle Beteiligten (Kinder, Eltern, Leitung und das pädagogische Team) gleichermaßen. Wir sind uns über das Machtverhältnis und die damit verbundene Verantwortung zwischen Erwachsenen und Kindern bewusst. Bestehende Regeln und Grenzen, die von allen eingehalten werden müssen, erläutern wir. Konsequenzen bei Missachtung der Regeln und Grenzen sind angemessen und nachvollziehbar. Dabei stellen wir niemanden bloß oder reagieren ironisch.
Der Regenbogen Verhaltenskodex
Als Mitarbeiter*in der Kinderstube Regenbogen e.V. bin ich in besonderer Weise verpflichtet Kinder in ihren Rechten und Bedürfnissen zu stärken.
Ich schütze sie vor körperlichen und seelischen Verletzungen.
Mein Handeln richte ich an folgenden Grundsätzen aus, die ich beachte und verbindlich einhalten werde:
Ich setze mich für ihren bestmöglichen Schutz ein und werde keine offenen und subtilen Formen von Gewalt, Grenzverletzung und Übergriffen an Kindern vornehmen bzw. wissentlich zulassen oder dulden.
Diese können sein:
- verbale Gewalt (u.a. sind gemeint, Herabsetzen, Abwerten, Bloßstellen, Ausgrenzen, Bedrohen)
- körperliche Gewalt
- sexuelle Gewalt und sexuelle Ausnutzung
- Machtmissbrauch
- Ausnutzung von Abhängigkeiten
Wenn ich Kenntnis von einem Sachverhalt erlange, der die Vermutung auf ein Fehlverhalten durch Mitarbeitende nahelegt, suche ich das Vier-Augengespräch mit der/dem Mitarbeiter:in. Sollte es sich um eine erneute Grenzverletzung oder eine mögliche Straftat handeln, informiere ich unverzüglich die Leitung.
- der achtsame Umgang mit individuellen Grenzen und persönlicher Intimsphäre, die Anerkennung des Rechts eines jeden Kindes, „nein“ zu sagen (verbal oder nonverbal), die sprachliche und einfühlsame Begleitung meiner Handlungen am Kind (z.B. Anziehsituationen),
- der Umgang mit Bildern und Medien sowie die Nutzung des Internets.
Ich hole mir rechtzeitig Unterstützung, wenn ich an meine Grenzen komme.
Die Regenbogen Ampel
Wie gehe ich vor, wenn ich ein unangemessenes Verhalten gezeigt habe?
Ich spreche mit einer/meinem Kolleg:in darüber: „Ich habe gerade Walpurga ganz schön angeraunzt, weil sie die Zahnpasta an die Fliesen geschmiert hat.“ Dadurch hole ich mir eine Rückmeldung ein, ob mein Verhalten ein Einzelfall gewesen ist oder ob ich öfters so reagiere. Die Erzieher:innen sollten sich zusammen eine Vorgehensweise überlegen: „Besser ist es, wenn wir zusammen Zähne putzen. Dann kannst du mir eine Rückmeldung geben, ob ich zu streng reagiere.“
Wie gehe ich vor, wenn eine Kollegin/ ein Kollege ein ungemessenes Verhalten gegenüber Kindern zeigt?
In dieser Situation muss ich eingreifen! Diese Pflicht besteht für alle ausgebildeten Fachkräfte. Für Auszubildende, Praktikanten:innen oder andere Mitarbeiter:innen gilt diese Pflicht nicht. Im Anschluss an die Situation verdeutliche ich mir, ob es sich um eine Grenzverletzung gehandelt hat. Dann bespreche ich das Verhalten mit der Kollegin/dem Kollegen. Dieses Gespräch sollte zusammen mit einer weiteren Person erfolgen. Handelt es sich um eine schwere Grenzverletzung, wenn z.B. eine/ein Erzieher*in offensichtlich die Beherrschung verloren hat, dann muss ich die Leitung informieren. Wenn eine/ein Erzieher:in nicht einschätzen kann, ob es sich in der Situation um eine Kindswohlgefährdung oder ein Übergriff handelt, dann ist die Leitung zu informieren. Die Pflicht gilt für alle ausgebildeten Fachkräfte!
Unser gesellschaftlicher Auftrag bringt uns Erzieher:innen in Situationen, in denen wir in irgendeiner Form eingreifen müssen. Dabei ist es wichtig, das eigene Verhalten zu reflektieren. In einer Verhaltensampel legt eine Einrichtung fest,
- welches Verhalten von Mitarbeiter:innen nicht geht (Rote Farbe)
- welches Verhalten fragwürdig und nicht erwünscht ist (Gelbe Farbe)
- welches Verhalten erwünscht ist (Grüne Farbe)
Daneben gibt es Begrifflichkeiten, die bei der Einordnung der Verhaltensweisen wichtig sind. Aus der Kenntnis der Begrifflichkeiten leiten sich dann Handlungsstränge ab, die wir links einmal beispielhaft erläutern.
Grenzverletzungen
Beschreiben ein einmaliges oder gelegentliches unangemessenes Verhalten gegenüber Kindern.
Übergriffe
Sind unangemessenes Verhalten und Ausdruck eines unzureichenden Respekts gegenüber Kindern und ein fachliches Defizit. Dabei setzen sich übergriffige Fachkräfte bewusst über den Widerstand der ihnen anvertrauten Kinder hinweg.
Unangemessenes Verhalten
Ist beispielsweise der Zwang zum Probieren oder Aufessen, der Zwang zum Schlafen, ein Kind festzuhalten, Kinder am Armgelenk festzuhalten oder zu Schreien.
Regeln der Körpererkundigungen
Folgende Regeln gelten für den Regenbogen. Die Kinder sollten diese Regeln ab dem Alter von 3 Jahre bewusst kennengelernt haben:
- Jedes Mädchen / jeder Junge bestimmt selber, mit wem sie / er Doktor spielen will.
- Mädchen und Jungen streicheln und untersuchen einander nur so viel, wie es für sie selber und die anderen Kinder schön ist.
- Kein Mädchen / kein Junge tut einem anderen Kind weh!
- Niemand steckt einem anderen Kind und sich selber etwas in den Po, in die Scheide, in den Penis, in die Nase oder ins Ohr.
- Größere Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben bei Doktorspielen nichts zu suchen.
Hilfe holen ist kein Petzen! - Stopp ist das akzeptierte Signal für Abbruch der Doktorspiele.
Regeln der Körpererkundigungen
Aufsichtspflicht versus Schutz Intimsphäre
Es ist die Aufgabe der verantwortlichen Erzieher:in auf der einen Seite ein Gefühl dafür zu behalten, dass sich jedes Kind wohlfühlt und dass keine Grenzen verletzt werden. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass sie / er regelmäßig in den Raum geht, in dem sich zwei oder drei Kinder zurückgezogen haben. Auf der anderen Seite dürfen wir nicht die natürliche Entwicklung eines Kindes behindern. Kinder müssen die Möglichkeit bekommen ihren Körper auszuprobieren. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass Erzieher:innen das Spiel der Kinder nicht unterbrechen oder stören.
Das Handeln der Erzieher:innen ist immer ein bewusstes Abwägen zwischen diesen beiden Prinzipien sein.
Den Kindern sind sowohl die Regeln der Doktorspiele und die Rolle der Erzieher:innen zu erläutern.
- Nimmt eine Mitarbeiter*in Körpererkundigungsspiele bei Kindern wahr, dann teilt sie ihre Wahrnehmungen mit ihren Teamkolleg*innen.
- Sie / er spricht die Beobachtung und die begleitenden Maßnahmen im Team ab, wie zum Beispiel die Sammlung von Momentaufnahmen und das pädagogisches Handeln.
- Die Mitarbeiter*in ist bei keinen Körpererkundigungsspielen anwesend. Betritt sie / er einen Raum, in denen Körpererkundigungsspiele stattfinden, dann bleibt die Türe offen, so dass es zu keinen unbeobachteten Situationen kommen kann.
- Private Handys dürfen im pädagogischen Alltag nicht benutzt werden. Fotos von Körpererkundigungsspielen dürfen auch nicht mit dem Diensthandy gemacht werden.
Die Regenbogen Konzeption
Demgegenüber steht der § 47 SGB VIII. Hier wird der Träger verpflichtet „Entwicklungen und Ereignisse, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen“ unverzüglich dem Landesjugendamt zu melden. Beispiele für meldepflichtige Ereignisse sind zum Beispiel Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen, Strafverfolgung von Mitarbeiter*innen, besonders schwere Unfälle von Kindern, gravierende Unterschreitung der personellen Mindestbesetzung oder bauliche Mängel.
Zu den meldepflichtigen Ereignissen gehören Grenzverletzungen und Übergriffe von Kindern untereinander. Ab wann ein Konflikt bzw. eine körperliche Auseinandersetzung unter Kindern eine Grenzverletzung oder ein Übergriff im Sinne des § 47 SGB VIII darstellt, ist nicht durch Beispiele erläutert. Es wäre wünschenswert, wenn zu diesem Punkt Erläuterungen und Orientierung vom LWL als Aufsichtsbehörde gegeben werden.
Damit der Träger dieser Meldepflicht nachkommen kann, informiert die Leitung umgehend den Träger über mögliche Ereignisse, die § 47 SGB VIII betreffen können. Die Leitung hat beim Träger eine feste Ansprechperson.
Der Träger entscheidet, ob es sich um ein meldepflichtiges Ereignis handelt oder ob er niederschwellig selbst steuernd eingreifen kann und zum Beispiel die Fachberatung einschaltet.
Die Anforderung für den Träger besteht in der Tatsache, Meldeschwellen festlegen zu sollen. Bei dieser Aufgabe gibt es wenig Orientierung oder eine einheitliche Vorgabe. Der Umgang mit der Meldepflicht bei personeller Unterbesetzung zu Corona- Zeiten hat gezeigt, dass die Vorgaben des LWL zeitweise verändert wurden und dem normalen Verfahren widersprechen.
Ist dir etwas aufgefallen?
Im Regenbogen sollen sich Kinder, Eltern und Beschäftigte sicher fühlen.
Wir stellen dies über verschiedene Konzepte unter anderem in der Arbeitssicherheit, dem vorbeugenden Brandschutz, dem Unfallschutz, der Hygienemaßnahmen und der Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) sicher.
Gemeinsam sieht man mehr: Wenn du einen Sicherheitsmangel bemerkst und dir nicht sicher bist, ob dieser bekannt ist und bereits behoben wird, melde dich gerne über unser Formular oder direkt bei einem der Verantwortlichen. So kannst du sicherstellen, dass ein Mangel nicht unbeachtet und unbearbeitet bleibt.
Melde dich per Email, ruf uns an oder nutze unser anonymes Meldeformular.
- Martin Henze - 05258/4168
- Sicherheitsteam - sicherheit@regenbogen-kitas.de
- Regenbogen Kitas, Tudorfer Str. 3, 33154 Salzkotten